BiopSafe® folgt der EU-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen mit Wirkung zum 1. Januar 2016. BiopSafe® ist CE-gekennzeichnet und entspricht den Bestimmungen der IVDR-Verordnung
GEMÄSS VERORDNUNG (EG) Nr. 1272/2008 (LETZTE VERSION 14. NOVEMBER 2020) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES WIRD FORMALDEHYD ALS KARZINOGEN DER KATEGORIE 1B UND KEIMZELLMUTAGEN DER KATEGORIE 2 EINGESTUFT
GEMÄSS RICHTLINIE 2004/37/EG (LETZTE VERSION 26. JULI 2019) DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass die Herstellung und die Verwendung der Karzinogenen oder Mutagenen, soweit technisch möglich, in einem geschlossenen System stattfinden